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IFRS 16 – Kurzzeitmiete statt Leasing?

Am 1. Januar 2019 trat IFRS 16 mit neuen Vorschriften zur Leasingbilanzierung in Kraft. Damit verpflichtet das International Accounting Standards Board (IASB) börsennotierte Unternehmen nicht nur beim Finanzierungsleasing, sondern auch beim operativem Leasing zur Aktivierung in der Bilanz. Die neuen Vorschriften gelten jedoch nur für Leasing und somit für Verträge, die für länger als ein Jahr abgeschlossen werden. Grund genug, Leasing- und/oder Mietverträge unter die Lupe zu nehmen.

Börsennotierte Unternehmen sind nach IFRS 16 ab dem 1. Januar 2019 verpflichtet, auch Betriebsleasing (operatives Leasing) zu bilanzieren. Für kleinere Unternehmen gilt diese Verpflichtung nicht, die Bilanzierung kann im Falle einer börsennotierten Muttergesellschaft jedoch sinnvoll sein. Künftig zählt nicht mehr der Unterschied zwischen „Finanzierung“ und „Betrieb“, sondern zwischen „Leasing“ und „Dienst“. Geht es beim Vertrag um einen identifizierbaren Vermögenswert, so muss er als Leasing bilanziert werden.

DIE AUSWIRKUNGEN VON IFRS 16 AUF IHRE ORGANISATION

Jetzt, wo die Vorbereitungen auf IFRS 16 bei Ihnen wahrscheinlich in vollem Gange sind, empfiehlt es sich, alle Leasingverträge unter die Lupe zu nehmen. Das gilt für bestehende Leasingverhältnisse wie für neue Verträge, die noch in diesem Jahr oder ab 2019 abgeschlossen werden.

1. Neue Leasingverträge abschließen? Wählen Sie die Vorteile der Kurzzeitmiete!
IRENT ist einer der wenigen Anbieter, die Kurzzeitmiete von Server-, Storage– und Netwerk-Infrastrukturen für den Enterprise-Markt bieten. Kurzzeitverträge von bis zu einem Jahr fallen nicht unter IFRS 16 und erfordern keine Aktivierung in der Bilanz.

2. Leasingvertrag mit längerer Laufzeit? Schließen Sie ihn noch dieses Jahr ab!
Für neue und bestehende Verträge von vor 2019 mit einer längeren Laufzeit als einem Jahr kann die sogenannte Grandfathering-Regelung angewendet werden. Diese Ausnahmeregelung ermöglicht es, für Verträge, die 2018 oder früher abgeschlossen wurden, noch auf die Bilanzierung zu verzichten, auch wenn sie nach den neuen Regeln erforderlich wäre. Werden die Verträge 2019 geändert, so fällt diese Möglichkeit weg und müssen die Verträge nach IFRS 16 auf der Bilanz ausgewiesen werden.

3. Kurzzeitvertrag nach einem Jahr verlängern?
Wenn die Verlängerung nicht vorab vorauszusehen war, darf der Vertrag verlängert werden, ohne dass er auf der Bilanz auszuweisen ist. Man kann schließlich bei Miete für einen akuten oder projektbezogenen Bedarf nicht immer im Voraus einschätzen, dass es länger als ein Jahr dauern wird. Ist bei Vertragsschluss bereits klar, dass der Vertrag nach einem Jahr verlängert werden soll, sind die Regeln strenger. Stimmen Sie sich mit Ihrem Wirtschaftsprüfer hinsichtlich der Möglichkeiten ab.

4. Ist der Wert einzelner Vermögensgegenstände im Leasingvertrag kleiner als 5.000 USD?
Auch dann können Sie eine Ausnahmeregelung in Anspruch nehmen und braucht das operative Leasing nicht bilanziert zu werden.

5. Zweifel? Fragen?
Rufen Sie Ihren Mietspezialisten bei IRENT an unter + 31 (0) 33 789 01 01.

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